Familienrecht
Bestandteil der alltäglichen Arbeit in der Kanzlei sind auch Fragen des Familienrechts. Die ist das Teilgebiet des Zivilrechts , das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft und Betreuung. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung.
Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Hält man sich vor Augen, dass die Scheidungsrate hierzulande von 46,4% in 2000 auf 51,9% in 2005 (Stat. Bundesamt) angestiegen ist und weiter steigt, so wird einem die Wichtigkeit dieses Rechtsgebietes bewusst. Alle Anwälte der Kanzlei haben naturgemäss langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie haben also als Mandant in unserer Kanzlei die freie, Wahl, sich fundiert in diesem oftmals naturgemäss stark emotional beladenen Feld von Anwälten beiderlei Geschlechts vertreten zu lassen.